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AUS DEM GEMEINDERAT

Ein sehr erfreuliches Ergebnis brachte der Rechnungsabschluss für 2018. Im Gemeindebudget konnte ein höherer Überschuss erzielt werden als erwartet. Das gibt der Stadt Enns für das Jahr 2019 mehr Spielraum für Investitionen. So wurde etwa das Straßenbau-Budget von Vizebgm. Manfred Voglsam deutlich aufgestockt. So können heuer mehr Straßen saniert werden als geplant. Die Projekte werden anhand einer einstimmig beschlossenen Prioritätenliste abge-arbeitet. Die Bauarbeiten wurden im März vom Gemeinderat beauftragt.

Das Museum Lauriacum wird ja der- zeit umgebaut, bis es Anfang Mai wieder seine Pforten öffnet. Zugleich machen wir unser Museum auch organisatorisch fit für die Zukunft. Der hohe Standard der Führungen und der Kundenbetreuung, der während der Landesausstellung gesetzt wurde, aber auch der historischen und archäologischen Forschung und Dokumentati- on soll beibehalten werden. LH Mag. Thomas Stelzer hat dafür die Unterstützung des Landes OÖ zugesagt. Wenn das Museum Lauriacum, wie erwartet, tatsächlich eine Info-Zentra- le des Weltkulturerbes „Donau-Limes“ wird, sollten sich zusätzliche Chancen für Enns ergeben.

Die organisatorischen Planungen am Kinderhaus (Krabbelstuben-Grup- pen und Kindergarten-Gruppen in einem Gebäude) mit angeschlossenem Musikheim am Freibad-Areal haben begonnen. Wenn auch das Projekt unbedingt sinnvoll ist, so fehlt doch noch die Zustimmung des Landes OÖ, und auch viele andere Eckpunkte sind noch unklar. Und es erreichen uns immer mehr Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern, dass der Standort wegen der stark befahrenen Straßen in der Nähe und der problematischen Parkplatzsituation doch nicht so optimal ist. Darüber werden wir sicher noch diskutieren müssen.

In Enns sind bei Neubauten pro Wohnung vom Bauträger mindestens zwei Parkplätze vorzusehen. Das wird auch beibehalten. Um Wohnen in Enns günstiger zu machen, kann der Gemeinderat aber zukünftig im Einzelfall beschließen, dass von dieser starren Regelung ausnahmsweise abgegangen werden kann. Voraussetzungen sind eine geringe Wohnungsgröße, ein begründetes Ansuchen sowie ein Maßnahmenplan des Bauträgers zur Verringerung des PKW-Bedarfs.

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